Vollstreckung ausländischer Titel in Italien.
SP Law unterstützt ausländische Kanzleien bei der Beitreibung von Forderungen und der Vollstreckung von Urteilen, Zahlungsbefehlen und anderen europäischen Titeln in Italien. Wir arbeiten als italienischer Zustellungsbevollmächtigter und Korrespondenzanwalt von unseren Büros in Rom.
Ansprechpartner für Forderungseinzug und Vollstreckung. Rome offices.
View profileEin italienischer Ansprechpartner für jede Vollstreckungsphase.
Zustellung und Domizilierung für ausländische Kanzleien
Unterstützung bei Zustellungen, Einreichungen und der Kommunikation mit italienischen Gerichten und Behörden.
Vollstreckung von EU-Urteilen in Italien
Anerkennung und Vollstreckung europäischer Urteile und Titel nach der Verordnung (EU) 1215/2012 (Brüssel Ia), ohne Exequaturverfahren.
Europäischer Mahnbescheid
Grenzüberschreitendes Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 zur Beitreibung fälliger Geldforderungen in bestimmter Höhe in grenzüberschreitenden Rechtssachen, die in ihren Anwendungsbereich fallen.
Titel aus Drittstaaten
Bei Entscheidungen aus Nicht-EU-Staaten ist zunächst zu prüfen, ob ein anwendbares internationales Übereinkommen besteht; andernfalls gilt das italienische Gesetz Nr. 218/1995. Die Anerkennung wirkt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind; für die Zwangsvollstreckung kann eine gerichtliche Feststellung vor dem zuständigen Appellationsgericht erforderlich sein.
Vermögensrecherche
Analyse der Schuldnerposition und der Informationen für die Auswahl geeigneter Vollstreckungsmaßnahmen.
Zwangsvollstreckung
Vollstreckung in Forderungen, bewegliche und unbewegliche Vermögenswerte sowie die erforderlichen Folgeschritte.
Europäischer Forderungseinzug
Bearbeitung zivilrechtlicher und kommerzieller Forderungen gegen Schuldner mit Vermögen oder Tätigkeit in Italien.
Koordination mit der ausländischen Kanzlei
Klare Berichte und regelmäßige Aktualisierungen für die beauftragende Kanzlei und ihren Mandanten.
EU-Urteile in Italien: automatische Anerkennung ohne Exequatur.
Automatische Anerkennung
Eine in einem Mitgliedstaat ergangene Entscheidung wird in den übrigen Mitgliedstaaten ohne besonderes Verfahren anerkannt. Ist sie im Ursprungsstaat vollstreckbar, kann sie in Italien grundsätzlich wie ein italienischer Titel vollstreckt werden.
Erforderliche Unterlagen
In der Regel: beglaubigte Abschrift der Entscheidung, Bescheinigung nach Art. 53 der Verordnung des Ursprungsgerichts und, soweit verlangt, Übersetzung. Vor Zustellung des precetto wird die Vollstreckbarkeit im Ursprungsstaat geprüft.
Vorprüfung und Grenzen
Der Schuldner kann die in der Verordnung vorgesehenen Versagungsgründe geltend machen: Verstoß gegen den ordre public, fehlerhafte Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks, Unvereinbarkeit mit einer anderen Entscheidung. Die Zuständigkeit des italienischen Vollstreckungsgerichts wird in jedem Fall geprüft.
Vom ausländischen Urteil zur Vollstreckung in Italien.
Prüfung des Titels und der Unterlagen mit der beauftragenden Kanzlei.
Prüfung der Voraussetzungen für Anerkennung und Vollstreckung in Italien.
Festlegung von Vollmachten, Einreichungen und Domizilierungsschritten.
Einleitung und Überwachung der Vollstreckung mit dokumentierten Updates.
Häufige Fragen.
Kann eine ausländische Kanzlei SP Law als Korrespondenzanwalt in Italien beauftragen?
Ja. SP Law unterstützt ausländische Kanzleien bei Zustellungen, Einreichungen und der Vollstreckung europäischer Titel in Italien.
Braucht ein Urteil aus einem anderen EU-Staat einen neuen Prozess in Italien?
Innerhalb der EU regelt die Verordnung (EU) 1215/2012 die Anerkennung und Vollstreckung. Bescheinigung, Übersetzung und Titelart werden für jeden Fall geprüft.
Welche europäischen Titel können in Italien vollstreckt werden?
Die Prüfung kann Urteile, Zahlungsbefehle, öffentliche Urkunden und andere vollstreckbare Titel aus einem Mitgliedstaat umfassen, jeweils nach den anwendbaren Regeln.
Wo ist die Kanzlei tätig?
Domizilierung und Vollstreckung werden von unseren Büros in Rom koordiniert und können Schuldner und Vermögenswerte in ganz Italien betreffen.
Was regelt die Verordnung 1215/2012 zur Vollstreckung von EU-Urteilen in Italien?
Die Verordnung (EU) 1215/2012 (Brüssel Ia) sieht die automatische Anerkennung mitgliedstaatlicher Entscheidungen und ihre Vollstreckung in den übrigen Mitgliedstaaten ohne Zwischenverfahren vor, zu denselben Bedingungen wie inländische Entscheidungen.
Ist für ein Urteil aus einem anderen EU-Staat ein Exequatur erforderlich?
Nein. Für Entscheidungen im Anwendungsbereich der Verordnung 1215/2012 wurde das Exequaturverfahren abgeschafft. Die Versagungsgründe, die der Schuldner vor dem italienischen Gericht geltend machen kann, bleiben bestehen.
Welche Unterlagen werden für die Vollstreckung eines ausländischen Titels in Italien benötigt?
In der Regel: beglaubigte Abschrift der Entscheidung, Bescheinigung nach Art. 53 des Ursprungsgerichts und gegebenenfalls Übersetzung. Hinzu kommen die Vollmacht für den italienischen Anwalt sowie Angaben zu Schuldner und Vermögen.
Wie lange dauert die Vollstreckung eines EU-Urteils in Italien?
Die Dauer hängt vom zuständigen Gericht, der Vollstreckungsart und den Einwendungen des Schuldners ab. Nach Zustellung von Titel und precetto läuft eine Zehntagesfrist zur Zahlung; anschließend erfolgt die Pfändung, deren Dauer je nach Gericht variiert.
Kann ein italienischer Anwalt als Zustellungsbevollmächtigter für eine ausländische Kanzlei handeln?
Ja. Die ausländische Kanzlei kann einen italienischen Anwalt als Domiziliar und Korrespondenzanwalt für Zustellungen, Einreichungen, Termine und die Vollstreckungsphase mandatieren und behält die Mandantenbeziehung.
Worin unterscheiden sich Europäischer Mahnbescheid und italienischer decreto ingiuntivo?
Der Europäische Mahnbescheid richtet sich nach der Verordnung (EG) 1896/2006 und ermöglicht die Forderung einer bestimmten und fälligen Geldsumme in einer grenzüberschreitenden Sache im Anwendungsbereich der Verordnung. Legt der Schuldner Einspruch ein, gelten die vorgesehenen Folgen; ohne Einspruch kann der Mahnbescheid nach den anwendbaren Regeln vollstreckbar werden. Der italienische decreto ingiuntivo folgt den Art. 633 ff. der italienischen ZPO.
Wie wird eine Entscheidung aus einem Drittstaat in Italien vollstreckt?
Für Drittstaatenentscheidungen gilt mangels besonderer Übereinkommen das Gesetz Nr. 218/1995: Die Anerkennung tritt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein, die Zwangsvollstreckung erfordert eine Feststellung des zuständigen Appellationsgerichts.
Sie benötigen einen Korrespondenzanwalt in Italien?
Senden Sie uns den Titel, den Ursprungsstaat und die verfügbaren Angaben zum Schuldner. Wir prüfen die nächsten Schritte gemeinsam mit der beauftragenden Kanzlei.
