Einziehung ausstehender Gemeinschaftsbeiträge für Verwalter in Italien.
SP Law unterstützt Verwalter bei der Einziehung offener Beiträge: Prüfung der Unterlagen, Eigentumsprüfung in den italienischen Immobilienregistern, decreto ingiuntivo nach Art. 63 und Zwangsvollstreckung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
SP Law unterstützt Verwalter bei der Einziehung offener Beiträge: Prüfung der Unterlagen, Eigentumsprüfung in den italienischen Immobilienregistern, decreto ingiuntivo nach Art. 63 und Zwangsvollstreckung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wir betreiben Forderungseinzug, nicht die laufende Verwaltung.
Der Service richtet sich an Verwalter mit offenen Beiträgen und umfasst keine allgemeine Verwaltung oder allgemeine Streitigkeiten.
Italienischer Zahlungsbefehl
Antrag auf Grundlage des genehmigten Verteilungsplans bei erfüllten Voraussetzungen.
Eigentumsprüfung
Abgleich von Immobilienregister und Kataster zur Ermittlung des Schuldners.
Vermögensprüfung
Prüfung der Vermögenswerte vor der Vollstreckung.
Pfändung und Hypothek
Angemessene Vollstreckungsmaßnahme für den Einzelfall.
Vor jedem Schritt prüfen wir Fälligkeit, Schuldner und Vermögenswerte.
Buchprüfung
Rekonstruktion der Forderung und Prüfung des Verteilungsplans.
Eigentum und Solvenz
Kataster-, Register- und Vermögensrecherchen.
Mahnung
Zahlungsaufforderung und gegebenenfalls Ratenplan.
Decreto ingiuntivo
Antrag bei erfüllten gesetzlichen Voraussetzungen.
Vollstreckung oder Vergleich
Atto di precetto, Pfändung, Hypothek oder Einigung.
Einziehung in ganz Italien aus unseren Büros in Rom.
Der Antrag wird beim örtlich und funktional zuständigen Justizorgan eingereicht. Eine Vollstreckung wird vor den zuständigen örtlichen Stellen organisiert.
Häufige Fragen.
Wie lange dauert das Verfahren?
Die Dauer hängt von den Unterlagen, dem zuständigen Gericht, einem möglichen Widerspruch und den tatsächlich verfügbaren Vollstreckungsmaßnahmen ab.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Unterlagen werden vor der Auswahl des geeigneten Verfahrens geprüft.
Wie beginnt die Bearbeitung?
Senden Sie die Unterlagen zur Forderung: nach der Prüfung nennen wir das anwendbare Verfahren und die erforderlichen Schritte.
Offene Beiträge an die Kanzlei übermitteln
Nur Name, E-Mail, eine kurze Beschreibung und die Zustimmung zum Datenschutz sind erforderlich. Alle anderen Felder sind freiwillig.
Offene Gemeinschaftsbeiträge?
Übermitteln Sie die verfügbaren Unterlagen zur ersten Prüfung.
